Nachbetreuung für junge Volljährige

Die Nachbetreuung ist ein Unterstützungsangebot für junge Volljährige, die zuvor im Rahmen einer Heimerziehung oder eines Betreuten Jugend- oder Einzelwohnens unterstützt wurden. Mit der Nachbetreuung sollen die Fortschritte, die junge Menschen im Rahmen der bisherigen Jugendhilfemaßnahme erzielen konnten, gesichert werden. Insbesondere sollen den jungen Volljährigen Hilfen zur Persönlichkeitsentwicklung gewährt und Beratung in Fragen der Berufsausbildung und Erwerbstätigkeit zuteil werden.

 

Besonderheiten

  • Durchführung durch pädagogische Fachkräfte
  • Anmietung der Wohnungen durch den Träger (Übernahme der Wohnung durch den jungen Menschen nach Erprobungsphase)
  • einrichtungsinterne konsiliarische kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung
  • Teilnahme an heilpädagogischen / therapeutischen Fördergruppen und an erlebnispädagogischen Aktivitäten
  • Hilfen zur sozialen Integration im Gemeinwesen 
  • Weiterführung von Einzeltherapie

 

Zielgruppe und Verweildauer

Die kurz- bis mittelfristige Maßnahme (sechs bis 12 Monate) ist für Heranwachsende ab 18 Jahren ausgelegt.